Schadenregulierung –   Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer


Die  ARD  hat  in  Ihrem  Magazin  Plusminus  am  25.07.2018  die  Schadenregulierung  bei  Verkehrsunfällen durch Haftpflichtversicherer unter die Lupe genommen. 


Nicht nur Rechtsanwälte werden in dem Beitrag befragt, sondern auch unabhängige  Schadenersatzrechtler,  wie  Prof.  Christian  Huber  von  der  TH  Aachen,  der  als  einer  der  renommiertesten Schadenersatzrechtler in Deutschland gilt.


Huber führte beispielsweise aus, dass es bei 2,8 Mio. pro Jahr wirtschaftlich durchaus nachvollziehbar sei, wenn Versicherer selbst bei scheinbar kleinen Summen die Zahlung verweigern.


Sehr deutlich machte die Sendung auch klar, mit welchen Methoden sogenannte Kürzungsinstitute wie das Unternehmen Control€xpert vorgehen.


Die Sendung zitierte eine Entscheidung des AG Coburg in einem Verfahren gegen einen ortsansässigen großen Versicherer. Das AG Coburg führt hier aus:


„Das Gericht nimmt aus einer Vielzahlt hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten  irritiert  zur  Kenntnis,  dass  allgemeine  Schadenersatzgrundsätze  bei  der  beklagten  Haftpflichtversicherung  entweder  unbekannt  sind  oder  zu  Lasten  eines Unfallgeschädigten negiert werden.“ 


Klarer  kann  man  das  Regulierungsverhalten  nicht  darstellen  und  ohne  Anspruch auf  Vollständigkeit  wurden  insbesondere  die  HUK-COBURG, die VHV Versicherung und die Allianz Versicherung als derzeit besonders restriktiv in der Schadenregulierung benannt. Prof.  Huber  vermutet  hier,  dass  diese  Versicherer  eine  Art  Stellvertreterfunktion  auch  für  andere Versicherer ausüben.


Ausdrücklich  warnt  Plusminus  auch  vor  der  angeblich  einfachen  Schadenregulierung  per  mithilfe  einer  Schadenapp,  wie  sie  beispielsweise die  Allianz  anbietet.  Hier  besteht  die  große Gefahr, dass der Geschädigte am Ende weniger Geld erhält als ihm zusteht. Plusminus rät dem Geschädigten, möglichst alle Daten zu notieren, nach Möglichkeit die Polizei hinzuziehen und bei einem  unverschuldeten Verkehrsunfall  nicht  auf  einen  Anwalt  und einen Sachverständigen zu verzichten. 


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